Um die Anforderung der MaRisk VA in Bezug auf Verstöße gegen innerbetriebliche Leitlinien umsetzen zu können, müssen für alle bedeutsamen Prozesse des Unternehmens innerbetriebliche Leitlinien existieren. Innerhalb der Leitlinien sollten klare Vollmachten und Kompetenzen festgelegt werden. Darüber hinaus sind eindeutige Kommunikationswege zu definieren.
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