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Dokument Prüfung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems

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Prüfung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems

  • Dipl.-Kfm. Klaus Heese
  • Prof. Dr. Wolfgang Ossadnik

„Unter einem internen Kontrollsystem werden die von der Unternehmensleitung im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen) verstanden, die (. . .) auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidung der Unternehmensleitung“ gerichtet sind. Hierdurch soll die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeiten, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften gesichert werden.

Der Regelungsbereich des Internen Kontrollsystems eines Unternehmens umfasst zum einen das Interne Steuerungssystem und zum anderen das Interne Überwachungssystem.

Das Interne Steuerungssystem stellt Maßnahmen zur Steuerung von Aktivitäten im Unternehmen dar, während das Interne Überwachungssystem die Einhaltung dieser Maßnahmen überwacht. Das Interne Überwachungssystem besteht aus prozessintegrierten und prozessunabhängigen Überwachungsmaßnahmen. Die organisatorischen Sicherungsmaßnahmen laufen automatisch und manuell zur Fehlerverhinderung ab (z. B. Funktions- und Aufgabentrennung, innerbetriebliches Belegwesen etc.). Kontrollen sind prozessintegrierte Maßnahmen zur Verhinderung und Aufdeckung von Fehlern (z. B. Soll/Ist-Vergleiche etc.). Die Interne Revision wird von prozessunabhängigen Personen des Unternehmens durchgeführt, die Strukturen und Aktivitäten im Unternehmen überprüfen und beurteilen. Objekt einer solchen Prüfung und Beurteilung ist u. a. das Interne Kontrollsystem, dessen Funktionsfähigkeit von der Internen Revision durch Maßnahmen des Operational und Management Auditings gewährleistet werden sollte.

Seiten 323 - 335

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