In dem „Rundschreiben 10/2021 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk“ hat die Finanzaufsicht insbesondere die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen und zu Auslagerungen umgesetzt. Außerdem wurden einzelne Anforderungen aus den EBA-Leitlinien zum Management von IKT- und Sicherheitsrisiken einbezogen. IKT steht für Informations- und Kommunikationstechnologie.
Die neue Fassung der MaRisk ist mit Veröffentlichung in Kraft getreten. Unmittelbar anwenden müssen die Institute aber nur die Konkretisierungen. Die Umsetzungsfristen für neue Regelungen gehen aus dem Übersendungsschreiben hervor.
Die neue Fassung der Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) liegt ebenfalls vor und die Novelle ist in Kraft getreten. Die BAIT fußen auf den MaRisk. Die Aufsicht beschreibt in den geänderten BAIT, welche Rahmenbedingungen sie nun für eine sichere Informationsverarbeitung und Informationstechnik erwartet.
Die vollständige Mitteilung der BaFin zu den aktuellen Veröffentlichungen finden Sie hier.
Der Arbeitskreis MaRisk des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) weist auf Anpassungen hin, die unmittelbar für die Interne Revision relevant sind:
(ESV/fab)
Zeitschrift für Risikomanagement (ZfRM)In Zeiten starker Umwälzungen und Krisenlagen kommt die neue und einzige deutschsprachige Zeitschrift speziell zum Risikomanagement genau zur rechten Zeit. Nur wer wesentliche Risiken frühzeitig identifizieren, analysieren und bewerten kann, wird langfristig die richtigen Entscheidungen für sein Unternehmen treffen.
Zwei gut sortierte Rubriken |
Covid-19-Krise | 27.09.2021 |
Wie Risikomanager ihr Aufgabenspektrum erweitern und ihr Rollenverständnis verändern sollten | |
Insbesondere in Krisensituationen stellt sich die Frage nach der Effektivität des Risikomanagements. mehr … |
DIIR-Positionspapier | 09.07.2021 |
FISG erhöht Anforderungen an Geschäftsleitungs- und Überwachungsorgan | |
Aus dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sind am 1.7.2021 wesentliche Teile in Kraft getreten. Die insgesamt 27 Artikel mit vielen maßgeblichen Gesetzen bedeuten für die deutsche Wirtschaft weitreichende Änderungen. mehr … |
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