Das Eingehen von Kooperationen ist für Krankenhäuser heute in den allermeisten Fällen erfolgsentscheidend. Grundsätzlich ist es sinnvoll, in Kernleistungsfeldern medizinische und pflegerische Leistungen mit eigenen Mitarbeitern zu erbringen. Geht der Leistungsanspruch jedoch über die grundlegenden Gebiete hinaus, muss aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit spezieller Ressourcen wie spezialfachärztlicher Expertise Kooperationen mit Dritten eingegangen werden. Die Verpflichtung zur Vorhaltung von Strukturen rund um die Uhr in Verbindung mit der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen führt Krankenhausmanager ebenfalls häufig zum Eingehen von Kooperationen.
Je kleiner die Gesamtklinik, desto größer wird der Druck zum Eingehen von Kooperationen. Sei es, dass aus der Notwendigkeit einer zügigen Versorgung von Notfallpatienten (z. B. bei Verdacht auf einen Schlaganfall) Diagnostikmöglichkeiten innerhalb kürzester Zeit verfügbar sein müssen, sich die dafür notwendigen Fachkundeinhaber aber aufgrund arbeitsrechtlicher Bestimmungen eine Abdeckung rund um die Uhr jedoch nicht vollständig gewährleisten können. Sei es, dass strukturell- qualitative Mindestvoraussetzungen eingehalten werden müssen, die Ressourcen erfordern, die von einer Klinik allein nicht ausgelastet werden und somit nicht wirtschaftlich sinnvoll erbringbar sind (z. B. im Bereich der Zentralsterilisation). Die Gründe für das Eingehen von Kooperationen können sachlicher oder wirtschaftlicher Natur sein.
Seiten 95 - 106
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.