Die Übernahme der Innovationsfunktion und der neuen Rolle als Change Agent erweitert den Ziel-, Handlungs- und Kompetenzrahmen der IR und strahlt daher auf deren Berufsgrundlagen und Standards aus. Da es sich bei der Innovationsfunktion um eine Dienstleistung der IR handelt, müssen ihre Bestandteile auf den Grundlagen einer Gesamtrevision, wie sie das IIA vorgibt, fußen. Als erste Konsequenz der Innovationsfunktion ist daher zu analysieren, inwieweit ihre Dimensionen die bestehenden Berufsgrundlagen der IR tangieren.
Ohne Zweifel geht der Anspruch der Innovationsfunktion der IR weit über den Tellerrand der eigenen Abteilung hinaus und bezieht das ganze Unternehmen mit ein:
– Beurteilungsmaßstäbe der IR werden in Frage gestellt und auf ihre Übereinstimmung mit höherwertigen Zielsetzungen bzw. Werten des Unternehmens untersucht.
– Innovationsbarrieren sind unternehmensweit zu identifizieren und durch die Förderung von Veränderungen abzubauen.
– Kompetenzen eines Change Agents sind einem möglichst großen, über die IR hinausgehenden, Kreis an potentiell innovativen Kräften im Unternehmen zu vermitteln.
– Veränderungsprozesse in der Unternehmung (und nicht nur in der IR) sind aktiv zu fördern. Eingeleitete Veränderungsprozesse werden unabhängig davon begleitet, ob sie durch die IR selbst oder revisionsextern angestoßen wurden.
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