Unter Corporate Governance werden die Regeln der Unternehmensführung, d. h. der Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden.
Als Instrument der Unternehmensführung unterstützt die Interne Revision das Leitungsorgan bei der Überwachung der eingerichteten Geschäftsprozesse inklusive der implementierten Kontrollen. Die Interne Revision ist damit ein wesentliches Element der Corporate Governance (vgl. Abb. 1). Sie prüft und berät im Auftrag des Leitungsorgans auf sämtlichen Unternehmensebenen.
Die Einrichtung einer Internen Revision ermöglicht der Unternehmensführung, die aus ihrer Pflicht zur sorgfältigen Unternehmensleitung resultierende Überwachungsaufgabe auf eine prozessunabhängige Unternehmensfunktion zu delegieren, die hierfür aufgrund ihrer speziellen Ausrichtung und Fachkompetenz besonders geeignet ist.
Insoweit die Überwachungsaufgabe nicht von spezialisierten Unternehmensfunktionen wie der Internen Revision übernommen wird, muss die Unternehmensleitung diese selbst ausüben.
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