Nach den bisherigen allgemeinen Erläuterungen zu Managemententscheidungen unter Unsicherheit sowie den Ansatzpunkten für deren Beurteilung – aus Perspektive von Gläubigern und Eigentümern – soll nun der bisher nur kurz angerissene rechtliche Rahmen vertiefend erläutert werden.
Zum Dauerbrenner des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts hat sich die Managerhaftung entwickelt. Es ist kaum ein Monat vergangen, in dem nicht in der zivil-, finanz- oder strafrechtlichen Rechtsprechung dem organschaftlichen Verantwortlichkeitsrecht neue Aspekte hinzugefügt wurden. Dies führte dazu, dass den Organmitgliedern nahezu jährlich neue Organisations- und Überwachungspflichten aufgebürdet wurden. Dies geht einher mit Millionenklagen gegen Manager, die immer wieder Schlagzeilen machen. Anknüpfungspunkt ist regelmäßig die Innenhaftung (Binnenhaftung), die Ansprüche der Gesellschaft als Anspruchsinhaber gegen ihre eigenen Organmitglieder begründet.
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