Angesichts der sich ständig wandelnden Bedrohungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat die Europäische Kommission die Umsetzung der verschiedenen Elemente des geltenden Rahmens analysiert und Überlegungen dazu angestellt, welche Änderungen gegebenenfalls erforderlich sind.
Ohne wirksame Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung könnten Solidität, Integrität und Stabilität des Finanzsystems ernsthaft bedroht werden. Im Lichte der jüngsten Überarbeitung der einschlägigen internationalen Standards (MEMO/12/113) und der von ihr selbst durchgeführten Überprüfung hat die Kommission am 11. April 2012 einen Bericht über die Anwendung der Dritten Geldwäscherichtlinie angenommen.
Aufgrund der Überprüfung der Richtlinienvorschriften gelangt der Bericht generell zu dem Schluss, dass der bestehende Rahmen gut zu funktionieren scheint und dass keine grundlegenden Unzulänglichkeiten festzustellen sind, die wesentliche Änderungen erfordern. Nichtsdestoweniger seien gewisse Änderungen notwendig, um den sich wandelnden Bedrohungen Rechnung zu tragen. Die Kommission beabsichtigt, im Herbst 2012 einen Vorschlag für eine vierte Geldwäscherichtlinie vorzulegen.
Dazu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: "Heute machen wir einen wichtigen Schritt, um die europäischen Vorschriften zur Sicherung der Solidität, Integrität und Stabilität des Finanzsystems zu aktualisieren und zu stärken. Wir wollen dafür sorgen, dass die neuen internationalen Standards rasch integriert werden und dass das europäische System angemessen auf die sich wandelnden Bedrohungen durch Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung reagiert. Der Einfallsreichtum der Kriminellen bei der Nutzung von Gesetzeslücken kennt keine Grenzen. Unser Ziel ist es, klare und verhältnismäßige Bestimmungen vorzuschlagen, die den Binnenmarkt schützen, ohne die Marktteilnehmer übermäßig zu belasten."
Weitere Informationen und den Download des Berichts finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
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