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Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (IPPF Nr.1321)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Praktische Ratschlag „1321-1 Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (1321-1 Use of “Conforms with the International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards 1321 Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (1321 Use of “Conforms with the International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“), der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.

Nach dem Praktischen Ratschlag 1321-1 sind laufende Überwachung sowie externe und interne Beurteilungen einer Internen Revision vorzunehmen, um die Übereinstimmung mit den internationalen Berufsgrundlagen der Internen Revision zu beurteilen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu geben.

Der Praktischen Ratschlag 1321-1 schreibt vor, alle fünf Jahre eine externe Beurteilung durchzuführen. Die dabei anzuwendende Formulierung lautet „in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“, die nur zu nutzen ist, wenn die externe Beurteilung zusätzlich zu laufender Überwachung und zu regelmäßigen internen Beurteilung mindestens alle fünf Jahre erfolgt. Hierbei muss als Ergebnis die Einhaltung der internationalen Berufsgrundlagen angenommen werden können. Die Formulierung darf erst nach Bestätigung der Einhaltung internationaler Berufsgrundlagen durch eine externe Beurteilung verwendet werden.

Abweichungen von den internationalen Berufsgrundlagen sowie ein Versäumnis der externen Beurteilung sind vom Leiter der Internen Revision zu berichten. Abweichungen sind angemessen zu beheben sowie Korrekturmaßnahmen zu dokumentieren und angemessen zu berichten.

Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „1321-1 Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (1321-1 Use of “Conforms with the International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“) sowie dem zugehörigen Standard 1321 Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (1321 Use of “Conforms with the International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2011, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2011

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