Der Praktische Ratschlag „2110-3 Führung und Überwachung: Beurteilungen“ (2110-3 Governance: Assessments) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2110 Führung und Überwachung“ (2110 Governance), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 2110-3 leisten die Internen Revisoren meist eine objektive und unabhängige Beurteilungsfunktion über den Aufbau und Wirksamkeit der Führungs- und Überwachungsprozesse. Die Interne Revision kann aber auch Beratungsleistungen oder Selbstbeurteilungen im Hinblick auf die Führung und Überwachung erbringen.
Der Prüfungsplan wird auf Basis der Risikobeurteilung erstellt, wobei sowohl die Prozesse mit höheren Risiken als auch von der Führungsebene explizit ausgesprochene Risikofelder berücksichtigt werden. Der Plan legt die Art der Prüfungsarbeiten, die jeweiligen Führungs- und Überwachungsprozesse sowie die Art der Beurteilungen fest.
Im Falle von Schwachstellen soll der Leiter der Internen Revision unterschiedliche Methoden zur Optimierung durch Beratungsleistungen in Betracht ziehen. Die Beurteilungen erfolgen auf Basis der Informationen aus vergangenen Prüfungsaufträgen und berücksichtigen die Resultate spezifischer Führungs- und Überwachungsprozesse, vorhandene Schwachstellen, die Ergebnisse anderer interner und externer Funktionen sowie weitere relevante Informationen.
Der Interne Revisor muss sich der Art und Konsequenzen der Ergebnisse bewusst sein und im Vorfeld der Prüfung eine angemessene Berichterstattung sicherstellen. Hierbei sollte er die Unterstützung der Rechtsabteilung in Erwägung ziehen.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2110-3 Führung und Überwachung: Beurteilungen“ (2110-3 Governance: Assessments) sowie dem zugehörigen Standard „2110 Führung und Überwachung“ (2110 Governance) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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