Für Körperschaften, die ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sieht das deutsche Steuerrecht zahlreiche unmittelbare Steuerbegünstigungen vor. Darüber hinaus können Spenden an steuerbegünstigte Körperschaften im Rahmen von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer geltend gemacht werden. Die entsprechenden Regelungen finden sich in verschiedenen Steuergesetzen und werden allgemein unter dem Begriff „Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht“ zusammengefasst. In den meisten Fällen sind es Vereine oder Stiftungen, die den sogenannten Status der Gemeinnützigkeit erhalten. Daneben sind jedoch beispielsweise auch gemeinnützige GmbHs denkbar. Im Folgenden wird als Oberbegriff für alle nach dem Gemeinnützigkeitsrecht begünstigungsfähigen Körperschaften nur vom gemeinnützigen Verein gesprochen. Alle dargestellten Regelungen gelten jedoch gleichermaßen auch für gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und andere gemeinnützige Körperschaften. Darüber hinaus greifen die besonderen Steuervergünstigungen für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kirchen und Kommunen mit ihren Kindergärten und Altenheimen).
Neben der staatlichen Unterstützung durch Steuererleichterungen leben die meisten gemeinnützigen Vereine in Deutschland vom persönlichen Engagement ihrer Mitglieder. In vielen Fällen handelt es sich dabei um ehrenamtliche Tätigkeiten, denen keine Gegenleistungen gegenüberstehen, sodass steuerliche Folgen prinzipiell ausbleiben. Sobald den Ehrenamtlichen jedoch zumindest ihre Aufwendungen ersetzt werden sollen, müssen steuerliche Regelungen beachtet werden. Sollen die Helfer daneben weitergehende finanzielle Entschädigungen erhalten, werden sich steuerliche Folgen kaum vermeiden lassen. Beschäftigt der gemeinnützige Verein hauptberufliche Mitarbeiter, bestehen hierfür keine gemeinnützigkeitsrechtlichen Erleichterungen. Werden die Mitarbeiter jedoch nur nebenberuflich tätig, gelten interessante Sonderregelungen, die Gegenstand der vorliegenden Broschüre sind.
Zunächst wird auf Möglichkeiten und Grenzen des Ersatzes tatsächlicher Aufwendungen hingewiesen, bevor die steuerlichen Begünstigungen für nebenberuflich beschäftigte Mitarbeiter in den Fokus der Betrachtungen rücken. Dazu ist erst einmal das Kriterium der Nebenberuflichkeit näher zu beleuchten, um im Anschluss auf die Regelungen für Übungsleiter, Organmitglieder und sonstige Helfer eingehen zu können. Am Ende der Broschüre finden sich Gestaltungshinweise zur optimalen Ausnutzung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Freibeträge für Aufwandsspenden.
Diese Broschüre berücksichtigt unter anderem das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.2013, das mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28.3.2013 in Kraft getreten ist.
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