Zur Gewährleistung einer wirkungsvollen Überwachung sollte das Aufsichtsorgan eines Kreditinstituts regelmäßig seine eigene Effizienz überprüfen, was auch Ziff. 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex fordert. Die Effizienzprüfung bezieht sich dabei auf die Überprüfung und Sicherung der Compliance und der Performance des Aufsichtsorgans. Nach der Bestimmung der Prüfungsgegenstände und der Festlegung von Bewertungskriterien ist der Istzustand zu erheben. Die Zuständigkeit für die Effizienzprüfung liegt beim Aufsichtsorgan selbst, die Effizienzmessung sollte einmal jährlich durchgeführt werden und sich auf das Gesamtgremium, seine Ausschüsse und einzelne Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieder beziehen. Zur Effizienzmessung wird als Instrument häufig ein Fragebogen eingesetzt. Der Fragebogen sollte nicht zu umfangreich und gut strukturiert aufgebaut sein und die zentralen Themenfelder des Aufsichtsorgans abdecken. Zur Auswertung sind die Wertungen der Mitglieder des Aufsichtsorgans zusammenzufassen und in mathematischer bzw. grafischer Form aufzubereiten.
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