Eine Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfer ist heute aufgrund eines sich stetig wandelnden organisatorischen Umfelds von Unternehmen und neuer regulatorischer Anforderungen relevanter denn je. Aufbauend auf einem kurzen Überblick über die historische Entwicklung der Thematik befasst sich der vorliegende Beitrag zunächst mit den derzeitigen gesetzlichen und berufsständischen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Finanzberichterstattung. Hieraus werden vier Stufen der Zusammenarbeit abgeleitet und deren Vorteilhaftigkeit für das geprüfte Unternehmen und/oder den Abschlussprüfer betrachtet, wobei zwischen einer Wirkung auf die Effizienz (substitutive Wirkung) und einer Wirkung auf die Effektivität (komplementäre Wirkung) der Prüfungs- und Überwachungstätigkeit unterschieden wird. Welche Stufe der Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfer erreicht werden soll, dürfte dabei von den Zielvorstellungen des geprüften Unternehmens und des Abschlussprüfers abhängen.
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