Es ist die Aufgabe der Geschäftsleitung, eine unabhängige, wirksame und dauer hafte Compliance-Funktion einzurichten und ihr durch eine unabhängige Stellung in der Bank, eine ausreichende Personal- und Sachmittelausstattung sowie die Definition von Befugnissen und Rechten eine zentrale Bedeutung einzuräumen.
Eine gute und starke Compliance ist jedoch mehr als die Einrichtung einer Compliance-Funktion, die das Mindestmaß der gesetzlichen Aufgaben wahrnimmt und erfüllt. Eine gute Compliance beginnt damit, dass eine Compliance-Kultur entsteht; und sie lebt davon, dass diese Compliance-Kultur gelebt, weiterentwickelt und nutzbar gemacht wird. Compliance ist als Teil des internen Kontrollsystems zu sehen und kann als Frühwarnsystem, als Qualitätssicherung oder sogar als stetiger Werttreiber neben den gesetzlichen Pflichtaufgaben einen wichtigen Beitrag bei der Erbringung der Wertpapier(neben)dienstleistungen leisten.
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