Damit die Kreditinstitute einen adressatenorientierten Risikobericht erstellen können, müssen überhaupt erst die Adressaten selbst und deren Informationsbedürfnisse festgestellt werden. „Informationspflichten müssen sich, um sinnvoll zu sein, an den Informationsinteressen der Informationsadressaten orientieren.“ Die Informationsinteressen ergeben sich aus den zu treffenden Entscheidungen der Informationsadressaten. Entscheidungen können nur sachgerecht getroffen werden, wenn den Adressaten entscheidungsrelevante Informationen vorliegen. Informationen erfüllen ihren Zweck, wenn sie den Informationsadressaten zu einer fundierteren Entscheidungsbasis, im Vergleich zur Ausgangsposition, gereichen. Von den Informationsinteressen der Adressaten sind die Informationsansprüche, die der Gesetzgeber den interessierten Personen tatsächlich zubilligt, abzugrenzen. Informationen, als wesentlicher Bestandteil der Kommunikation zwischen Kreditinstituten und Adressaten, werden vor dem Hintergrund der Untersuchung von Ursachen für das Entstehen der Informationsinteressen analysiert. Daneben wird zu ermitteln sein, welche Eigenschaften Informationen benötigen, damit sie von den Adressaten zu einer angemessenen Beurteilung der Risikolage eines Kreditinstituts verwendet werden können. Daran anknüpfend werden zwar (noch) keine konkreten Vorgaben an die Risikoberichtsnormen formuliert, jedoch erfolgt eine Analyse von grundsätzlichen und allgemeinen Informationsbedürfnissen der Adressaten.
Seiten 83 - 119
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.