Getreu dem allseits bekannten Motto „Drum‘ prüfe wer sich ewig bindet“ wird nicht nur von den Bankenvertrieben verlangt, dass diese Vertriebe vor der Entgegennahme von Fondszeichnungen die Beteiligungsmodelle gründlich prüfen. Vor der Vertriebsaufnahme von geschlossenen Fonds bzw. vor der Vertriebsempfehlung sind umfangreiche Prüfungsarbeiten zu leisten, die über eine reine Plausibilitätsprüfung weit hinausgehen sollten. So sollte eine sachgerechte Fonds Due Diligence aus wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Sicht regelmäßig auch auf compliancerechtliche Fragestellungen eingehen, damit sich der Prüfer ein wirklich umfassendes Bild von der Art Vermögensanlage machen kann.
Unter compliancerelevanten Fragestellungen wird nachfolgend die Gesamtheit der Ausgestaltung aller mit der Beteiligung verbundenen Regelungen verstanden, die die Stellung bzw. die Rechte des Anlegers im Sinne eines fairen Vertragswerkes betreffen. Hierunter fasse ich neben den juristischen Feinheiten auch die verwendeten Provisions- und Gebührenmodelle, die mitunter Potential für Interessenkonflikte bergen können.
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