Compliance- und sonstige Unternehmensrichtlinien sind unternehmensinterne Regelwerke und als solche ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtorganisation eines Unternehmens.
Die Unternehmensorganisation wird zuvorderst durch die Rechtsform des Unternehmensträgers und das damit einhergehende zwingende und dispositive Organisationsrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Recht der öffentlichen Unternehmen usw.) bestimmt. Nicht minder prägend sind die Unternehmensverfassung (Satzung, Gesellschaftsvertrag) und das Konzernrecht, das zur Anwendung gelangt, wenn ein Unternehmen nicht nur aus einem, sondern aus mehreren im Sinne von § 15 AktG miteinander verbundenen Rechtsträgern besteht. Die vorgenannten Regelungen beantworten bereits zahlreiche grundlegende Fragen der Unternehmensorganisation, beispielsweise wer das Unternehmen zu leiten hat, wer die Unternehmensleitung bestimmt und wer die Unternehmensleitung zu überwachen hat. Hierbei handelt es sich um Fragen, die klassischerweise der Corporate Governance zugeordnet werden.
Weitere Fragen der Unternehmensorganisation im Sinne der Corporate Governance werden in Geschäftsordnungen für die Unternehmensleitung (geschäftsführende Gesellschafter, Vorstand, Geschäftsführung) und etwaige weitere Organe und Gremien (Aufsichtsrat, Beirat und sonstige Überwachungs-, Entscheidungs- oder Beratungsgremien) geregelt. Aber auch Gesellschaftervereinbarungen, Stimmbindungsverträge u. ä. können Ausstrahlungswirkung auf die Governance-Struktur des Unternehmens haben. Weitere Aspekte der Gesamtorganisation eines Unternehmens können sich aus dem Betriebsverfassungsrecht und etwaigen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen ergeben.
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