Unter Compliance, auch Regelüberwachung, werden organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung eines rechtskonformen Verhaltens im Hinblick auf aktuelle rechtliche Gebote und Verbote, gesellschaftliche Richtlinien und Wertevorstellungen mit Moral und Ethik verstanden. Diese sind in den „Mindestanforderungen an Compliance“ (MaComp) – von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht herausgegeben – enthalten.
Ein gesetzeskonformes Verhalten soll für Handlungen des Unternehmens und auch für Handlungen der einzelnen Mitarbeiter sichergestellt werden.
Absicht ist es, bereits frühzeitig durch eine entsprechende Organisation Gesetzesverstöße zu verhindern.
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