Projekte mit Bezug zur Rechnungslegung oder mit Einfluss auf die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems sollten Gegenstand der Überwachung durch den Aufsichtsrat sein. In diesem Beitrag werden spezielle Aspekte dieser Überwachungstätigkeit in den typischen Projektphasen Initiierung, Steuerung und Überwachung von Projekten erläutert.
In der Phase der Initiierung von Projekten zu wesentlichen Änderungen in den Systemen und Prozessen einer Bank sollte sich der Aufsichtsrat ein Bild darüber verschaffen, ob die zur Erreichung der Projektziele erforderlichen personellen, organisatorischen und monetären Voraussetzungen geschaffen wurden. Während der Projektlaufzeit sollte sich der Aufsichtsrat kontinuierlich mit Projektrisiken und den zu ihrer Beherrschung getroffenen Maßnahmen befassen.
Voraussetzung für diese Überwachungsaufgabe ist die Vereinbarung eines formalisierten Berichtswesens über Projekte mit dem Vorstand. Zudem kann auf die Prüfungsergebnisse aus projektbegleitenden Prüfungen der internen Revision zurückgegriffen werden. Auch der Abschlussprüfer hat sich mit wesentlichen Änderungen in den rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen eines Kreditinstituts zu befassen und an den Aufsichtsrat zu berichten.
Bei Zweifeln an den Maßnahmen und Darstellung der Geschäftsführung kann der Aufsichtsrat auch externe Spezialisten, die interne Revision oder den Abschlussprüfer mit gesonderten Untersuchungen beauftragen.
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