Der Praktische Ratschlag „2440.A2-1 Berichterstattung an Organisationsfremde“ (2440.A2-1 Communications Outside the Organization) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2440 Verbreitung der Ergebnisse“ (2440 Disseminating Results), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 2440.A2-1 beinhalten Geschäftsordnungen oder Auftragsvereinbarungen häufig festgesetzte Leitlinien in Bezug auf die Berichterstattung an Dritte. Ist dies nicht der Fall, so kann die Interne Revision Vorgaben diesbezüglich empfehlen. Anforderungen können sich auf bereits vorhandene Informationen beziehen als auch auf Informationen, die erst ermittelt werden müssen. Ggf. kann es erforderlich sein, einen Sonderbericht basierend auf vorliegenden Berichten zu erstellen.
Bei der Berichterstattung an Organisationsfremde sollten Informationsquellen, Unterzeichner und betroffene Personen bekanntgemacht werden, Ziele, Umfang und Vorgehensweise identifiziert werden sowie Art und Wesen des Berichts festgelegt werden und ggf. urheberrechtliche Beschränkungen angeführt werden. Darüber hinaus kommt einer schriftlich fixierten Vereinbarung hohe Bedeutung zu. Kommen dem Internen Revisor während der Auftragsbearbeitung neuartige Informationen zu, so sollten die Geschäftsleitung und das Überwachungsorgan informiert werden.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2440.A2-1 Berichterstattung an Organisationsfremde“ (2440.A2-1 Communications Outside the Organisation) sowie dem zugehörigen Standard „2440 Verbreitung von Ergebnissen“ (2440 Disseminating Results) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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