Wie wir alle wissen, müssen wir über unsere Prüfungsergebnisse alle relevanten Personen informieren. Dazu erstellen wir gemäß IIA Standards schriftlich Revisionsberichte, die verschiedenste Mindestinhalte und Qualitätskriterien aufweisen, Wesentliches hervorheben sowie weitere interne oder externe Vorgaben erfüllen.
Zu den Inhalten gehören:
- Das Ziel der Prüfung bzw. der Prüfungsgegenstand.
- Der Umfang der Prüfung sowie die Angabe von Einschränkungen oder Abgrenzungen.
- Der Zeitraum, auf den sich die Beurteilung bezieht.
- Die Prüfungsfeststellungen, die alle relevanten Projekte oder Beurteilungsmodelle (z. B. Risiko- oder Kontrollmodelle) berücksichtigen.
- Die zusammenfassende Beurteilung, die Bewertung und Schlussfolgerungen.
- Die Empfehlungen, Maßnahmen oder Aktionspläne.
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