Die IFRS enthalten für den Bilanzierenden – trotz gegenteiliger Beteuerungen – zahlreiche Wahlrechte und Ermessensspielräume. Gem. diesen internationalen Standards ergeben sich in Abhängigkeit von der Gestaltung der betreffenden Sachverhalte alternative Bilanzierungs- und Darstellungsformen mit erheblichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die daraus folgende wechselseitige Beeinflussung der realen wirtschaftlichen Gegebenheit und der jeweiligen Abbildung im Jahres- bzw. Konzernabschluss bedarf einer sorgfältigen Planung und einer exakten Überwachung der Einhaltung der relevanten Bilanzierungskriterien. Insoweit kommt in diesen Fällen der Internen Revision mit ihrer Überwachungs- und ggf. ergänzenden Beratungsfunktion eine bedeutsame Aufgabe zu, denn fehlerhafte Bilanzierungen können nicht nur Rechtsverstöße gegen die relevanten EU- und HGB-Normen darstellen, sondern auch zu erheblichen Imageverlusten an den Kapitalmärkten führen. Mit Hilfe einer gezielten Sachverhaltsgestaltung der Geschäftsvorfälle lassen sich die erwünschte Alternative des Ausweises im Abschluss und der angestrebte Zielbeitrag erreichen.
Aus Raumgründen können hier keinesfalls alle denkbaren abschlussorientierten Sachverhaltsgestaltungen behandelt werden. Von besonderer Bedeutung für eine solche „integrierte Abschlusspolitik“ sind Leasingverhältnisse, langfristige Fertigungsaufträge, zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche sowie Pensionszusagen, die zugleich beispielhaft jeweils einer kurzen Analyse unterzogen werden sollen.
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