INTERNE REVISIONdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Neu auf
    • Top Themen
  • Inhalt
    • eJournal
    • eBooks
    • Mediathek
    • Lexikon
    • Partner Know how
    • Standards/Methoden
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellen
    • Veranstaltungen
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournal
  • eBooks
  • Mediathek
  • Lexikon
  • Partner Know how
  • Standards/Methoden
Lexikon

DIIR

Logo DIIR

INTERNE REVISIONdigital Partner

Logo BRL

INTERNE REVISIONdigital Partner

zum Puhnani Podcast

INTERNE REVISIONdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Am häufigsten gesucht

Leitfaden zur Prüfung von Projekten öffentliche Verwaltung Unternehmen Funktionstrennung control Governance Arbeitsanweisungen IPPF IPPF Framework Banken Management Sicherheit Kreditinstitute Grundlagen der Internen Revision cobit
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Beaufsichtigung der Auftragsdurchführung (IPPF Nr.2340)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Praktische Ratschlag „2340-1 Beaufsichtigung der Auftragsdurchführung“ (2340-1 Engagement Supervision) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2340 Beaufsichtigung der Auftragsdurchführung“ (2340 Engagement Supervision), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.

Nach dem Praktischen Ratschlag 2340-1 hat der Leiter der Internen Revision oder ein Beauftragter während der gesamten Auftragsdurchführung für eine angemessene Beaufsichtigung zu sorgen. Dabei gewährleistet er ein entsprechendes Know-how der Prüfer, die korrekte Berichterstattung und das Erreichen der Auftragsziele. Des Weiteren gibt er Anweisungen und stellt sicher, dass das geplante Arbeitsprogramm entsprechend genehmigt ist und abgewickelt wird. Darüber hinaus schafft er Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Auftragsabwicklung und vergewissert sich, dass die gewonnenen Ergebnisse begründet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitspapiere Feststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen ausreichend begründen und die Berichterstattung fehlerfrei, objektiv, klar, knapp, konstruktiv und rechtzeitig erfolgt.

Der Leiter der Internen Revision ist für alle Prüfungsaufträge und die fachliche Beurteilung zuständig, ebenso wie für deren Überprüfung. Durch Abzeichnung und Datumsangabe auf jedem Arbeitspapier, einer Aktennotiz oder Prüfliste sowie einer technischen Genehmigung für die Arbeitspapiere kann dies nachgewiesen werden. Bei etwaigen Fragen, die während der Überprüfung aufkommen, werden Prüfaktenvermerke erstellt. Nach Erledigung können diese entweder aufbewahrt oder nach Klärung vernichtet werden.

Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2340-1 Beaufsichtigung der Auftragsdurchführung“ (2340-1 Engagement Supervision) sowie dem zugehörigen Standard „2340 Beaufsichtigung der Auftragsdurchführung“ (2340 Engagement Supervision) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2011, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2011

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        CONSULTINGBAY        Zeitschrift Interne Revision

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück