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04.04.2013

BDU: Deutliche Verbesserungen bei der Sanierung von Unternehmen ein Jahr nach Inkrafttreten des ESUG

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) sieht ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen ESUG – dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – deutliche Verbesserungen in der Sanierungspraxis.

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) sieht ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen ESUG – dem Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen – deutliche Verbesserungen in der Sanierungspraxis. „Das ESUG ist in der Sanierungsbranche angekommen. Bei den großen Verfahren wird zum Beispiel mehr als die Hälfte bereits analog dieser neuen gesetzlichen Möglichkeiten durchgeführt“, sagte Burkhard Jung, Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung am Rande des 12. Expertendialogs Sanierung auf dem Petersberg bei Bonn, an dem kürzlich rund 200 Sanierungsexperten aus Insolvenzverwaltungen, Kreditinstituten, Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen teilgenommen haben.

„Sanierungsverfahren sind heute nicht zuletzt durch die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren schneller und transparenter. Darüber hinaus führen sie zu besseren Ergebnissen für alle Beteiligten als das früher der Fall war. Und: Die Zeiten der Kungelei sind vorbei. Damit haben wir eine höhere Akzeptanz für Sanierungssituationen, die am Ende dem Unternehmen und den Mitarbeitern hilft“, so Jung.

Der BDU-Expertendialog habe deutlich gemacht, dass durch das ESUG vor allem die Kommunikation und Abstimmung unter allen Beteiligten im Sanierungsprozess erheblich besser geworden sei. Entscheidend sei aber neben diesem Erfolgsfaktor – so ebenfalls die einhellige Meinung aller Sanierungsexperten – dass die Sanierungsverfahren gut und möglichst frühzeitig vorbereitet werden. Und: Die Wahrscheinlichkeit für ein Gelingen steige nochmals deutlich an, wenn Sanierungsfälle vorliegen, die auf das ESUG mit seinen erweiterten Möglichkeiten auch passen.

Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren setzen aus BDU-Sicht weiterhin ein verändertes Rollenverständnis der einzelnen Stakeholder im Sanierungsverfahren voraus. Jung: „Für Insolvenzverwalter ist die Zeit der Platzhirsche vorbei. Es werden die Verwalter weiterhin erfolgreich sein, die in der Sanierungsbranche anerkannt, transparent und kommunikativ tätig sind.“

Daneben müssten die Gläubiger noch stärker lernen, dass sie durch das ESUG mehr Rechte haben und deren Möglichkeiten aktiv und gut vorbereitet nutzen können. „Letzteres sehen wir aber immer mehr und das ist auch gut so“, betont der BDU-Fachverbandsvorsitzende.

Weitere Informationen: BDU

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