Das deutsche, wie auch in Teilen das europäische, Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen den jeweiligen Verbänden und den staatlichen Institutionen. Diese Regeln sind in einer Vielzahl von Rechtsquellen festgelegt, die inhaltlich vom Staat (grundlegende Gesetzgebung), von den Tarifpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und den Betriebspartnern (Arbeitgeber und Betriebsräte) gestaltet werden.
Seiten 29 - 32
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.