Auslöser für eigene Ermittlungen sind u. a.
– eigene Erkenntnisse (beispielsweise durch interne Kontrollen, durch Zufall, durch Fraud-Risk-Management), die einer tiefer gehenden Aufarbeitung bedürfen,
– Erkenntnisse von neutralen Sachkundigen (Revision, Jahresabschlussprüfer),
– Erkenntnisse durch Hinweisgeber,
– Erkenntnisse durch die Öffentlichkeit oder die Medien,
– Erkenntnisse von Ermittlungs- oder Aufsichtsbehörden.
Dabei spielen die beiden Betrachtungsweisen, in welcher Rolle sich das Unternehmen befindet, eine wesentliche Rolle.
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