Dieser Anh. XIII EU-ProspV enthält gegenüber dem Anh. V EU-ProspV Erleichterungen, da bei einer Mindeststückelung von 100.000 Euro unterstellt wird, dass Käufer nur qualifizierte Anleger sind, die sich ausreichende Kenntnisse über Emittent und Emission auch ohne Prospekt verschaffen können. Auch wenn die ursprüngliche Grenze von 50.000 Euro nunmehr in Anpassung an Art. 1 der Richtlinie 2010/73/EU auf 100.000 Euro heraufgesetzt wurde, ist der Hintergrund der unterschiedlichen Anforderungen unverändert.
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