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Dokument Anh. XII EU-ProspV Mindestangaben für die Wertpapierbeschreibung für derivative Wertpapiere (Schema)

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Anh. XII EU-ProspV Mindestangaben für die Wertpapierbeschreibung für derivative Wertpapiere (Schema)

  • Dr. Julius Neuberger
  • Hans-Helmut Schneider

Aufgrund des identischen Wortlauts mit den Ziff. 1.1. und 1.2. des Anh. I EUProspV wird auf die dortige Kommentierung verwiesen. Im Zusammenhang mit Derivaten sei lediglich darauf hingewiesen, dass in der Praxis zumeist juristische Personen betroffen sind. Besondere Bedeutung kommt diesem Punkt im Hinblick auf derivative Wertpapiere nicht zu, denn es handelt sich in einer Vielzahl von Fällen um Kreditinstitute, wobei diese auch zugleich Emittenten sind. Im Falle von natürlichen Personen, zu denen auch Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgane des Emittenten gehören, sind der Name und die Funktion dieser Person zu nennen. Wie sich ebenfalls dem Wortlaut entnehmen lässt, beinhalten die Angaben nach Ziff. 1. Anh. XII EU-ProspV zum einen die Informationen, welche natürlichen oder juristischen Person für die jeweiligen Abschnitte des Prospektes verantwortlich sind. Zum anderen wird jedoch auch eine Erklärung über die Ausübung der erforderlichen Sorgfalt verlangt, um sicherzustellen, dass die in dem Prospekt gemachten Angaben nach bestem Wissen richtig sind und keine relevanten Auslassungen enthalten.

Seiten 740 - 755

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