Unter Corporate Governance wird die Leitung und Überwachung von Unternehmen verstanden. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht stützt sich auf die allgemeine Definition der OECD-Grundsätze zur Unternehmensführung – Corporate Governance, wonach unter Corporate Governance „das ganze Geflecht der Beziehungen zwischen dem Management eines Unternehmens, dem Aufsichtsorgan, den Aktionären und anderen Unternehmensbeteiligten (Stakeholdern)“ verstanden wird. Ein wichtiger Bestandteil der Corporate Governance ist die Berichterstattung über ihre konkrete Ausgestaltung im Unternehmen. Hierdurch sollen Informationsasymmetrien zwischen dem Management einerseits und den Aufsichtsorganen, Aktionären und anderen Stakeholdern andererseits abgebaut werden. Standardsetzer gehen davon aus, dass in einem marktbasierten System eine höhere Transparenz über die Ausgestaltung der Corporate Governance die Entscheidungen der Marktteilnehmer erleichtert und verbessert. Dies dient der Markteffizienz und kann bei Unternehmen Kapitalkosten reduzieren. Relevante Informationen sollten in einem separaten Corporate Governance Bericht zusammengefasst werden.
Ziel dieses Beitrags ist eine Übersicht über wesentliche Berichterstattungspflichten über Corporate Governance-Themen im Rahmen der jährlichen Finanzberichterstattung und deren praktische Umsetzung. Hierzu wird exemplarisch auf die Berichterstattung in den Finanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 der Deutschen Bank, der Commerzbank und der Aareal Bank eingegangen. Im Folgenden wird insbesondere auf Regelungen für kapitalmarktorientierte Finanzinstitute im Konzernabschluss abgestellt.
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