Die nichtperiodischen und damit fallweise durchzuführenden Prüfungen von Banken stellen Sonderprüfungen dar und können wie folgt unterteilt werden:
• Sonderprüfungen zur regelmäßigen Überwachung von Banken durch Aufsichtsbehörden und Verbände. Hierunter fallen zum einen die Sonderprüfungen der BAFin und der Staatsaufsicht (bei Sparkassen und Landesbanken) sowie zum anderen die von den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden bei Kreditgenossenschaften durchgeführten außerordentlichen Prüfungen und die von den Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände bei Sparkassen durchgeführten unvermuteten Prüfungen.
• Sonderprüfungen zur fallweisen Prüfung von besonderen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen. Hierunter fallen neben der allgemeinen aktienrechtlichen Sonderprüfung und der Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung vor allem Sonderprüfungen zu gesetzlich bestimmten Anlässen wie Gründung und Nachgründung, Kapitalerhöhung (gegen Sacheinlagen/aus Gesellschaftsmitteln, Abschluss von Unternehmensverträgen oder Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, formwechselnde Umwandlung).
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