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  • eBook-Kapitel aus dem Buch Handbuch Aufsichts- und Verwaltungsräte in Kreditinstituten

    Vergütungsmodelle für Vorstände und Aufsichtsräte rechtskonform und praxistauglich gestalten

    Peter A. Doetsch
    …441 Peter A. Doetsch Vergütungsmodelle für Vorstände und Aufsichtsräte rechtskonform und praxistauglich gestalten Abstract… …........................... 460� Literaturverzeichnis .............................................................................................. 462 Peter A. Doetsch… …GmbHs die Gesellschafterversammlung bzw., sofern in der Satzung vorgesehen, der Aufsichtsrat. Peter A. Doetsch 444 muss auch eine vollständige… …Hinweis auf den Begriff der „Festsetzung“ Hoffmann-Becking, M./Krieger, G. (Vorstandsvergütung, 2009), S. 1–4. Peter A. Doetsch 446 Die… …; Sommerfeld, A. (Vorstandsvergütung, 2010), S. 7. Peter A. Doetsch 448 deutlich, dass die im Wege des Gehaltsvergleiches erhaltenen Zahlen ggf. einer… …. (Vergütungsstudie, 2011), S. 182, der ein Verhältnis von 7-191 für DAX-VV auf- zeigt. Peter A. Doetsch 450 2.2.3 Individuelles Benchmarking Eine weitere… …. Bosse, C. (Vorstandsvergütung, 2010), S. 122; ähnlich Hohaus, B./Weber, C. (Vorstandsvergütung, 2009), S. 6–7. Peter A. Doetsch 456 Einen… …durch bedingte Kapitalerhöhung gilt eine Mindestwarte- zeit für die erstmalige Ausübung von vier Jahren, vgl. § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG. Peter A… …A. Doetsch 454 hängig gestaltet sind bzw. feste Leistungen vorsehen und die damit verbundenen Kosten von einer Vielzahl von ungewissen Prämissen… …. Doetsch 452 eine Teil der Vergütung nach einem Jahr fällig wird, ein anderer nach zwei Jahren usw. Sie ist ein Zwitter, der unglaublich und teilweise…
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