Ein Rundschreiben-Entwurf der BaFin vom 27. April 2010 sieht detaillierte Vorgaben zu Maßnahmen im Kontext betrügerischer Handlungen vor. Nach Meinung der Autoren besteht insbesondere bei kleineren Instituten dabei die Gefahr, dass diese durch die definierten Anforderungen sowohl in Bezug auf die entstehenden Kosten wie auch durch die erforderliche Bindung personeller Ressourcen unverhältnismäßig belastet werden. Sie empfehlen daher, die seitens der BaFin vorgegebenen Maßnahmen zumindest an der Größe und Risikostruktur des Instituts auszurichten und dabei einen gewissen Spielraum bei der Maßnahmenumsetzung zu belassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2010.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-11-26 |
Seiten 276 - 280
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