Inzwischen müssen wir alle schon seit mehr als einem halben Jahr mit dem Corona-Virus leben. Vieles hat sich eingespielt, wir nutzen mittlerweile ganz selbstverständlich unsere Masken und halten Abstand zueinander. Die wirtschaftlichen Folgen sind jedoch weiterhin enorm. Die Überbrückungshilfe wird daher nicht nur verlängert, sondern auch ausgeweitet, um kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern mit direkten Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten unter die Arme zu greifen. Sie finden dazu auch weiterhin zeitnah und umfangreich Informationen in unserem „Corona Resource Center“ im Internet unter www.rsm.de.
Für diese Ausgabe der moneo haben wir das Schwerpunktthema „Künstlersozialversicherung“ ausgewählt. Wir beleuchten diese zwar relativ unbekannte, aber die mitunter sehr praxisrelevante Form der Absicherung für Freiberufler, Künstler und Publizisten im Detail. Dabei zeigen wir auf, wie weit der Künstlerbegriff reichen kann und welche Unternehmen die Künstlersozialabgabe leisten müssen.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie zum einen die Frist für das Baukindergeld des Bundes um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert wurde. Zum anderen ergibt sich aufgrund der aktuellen Krisensituation Anpassungsbedarf bei der Verrechnungspreisdokumentation für grenzüberschreitende Sachverhalte, um Schwierigkeiten bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden.
Weitere Themen sind unter anderem eine neue Rechtsprechung zur Entgeltumwandlung bei Direktzusagen zugunsten von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern sowie die neue XRechnung, die in bestimmten Fällen bei der unternehmerischen Leistungserbringung an öffentliche Auftraggeber zu erstellen ist.
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