Glücklicherweise sinken die COVID-19-Inzidenzwerte inzwischen bundesweit deutlich, was Hoffnung auf einen etwas unbeschwerteren Sommer macht. Dennoch werden verschiedene Einschränkungen unseres öffentlichen Lebens weiter bestehen, die wirtschaftlichen Folgen werden in vielen Bereichen noch lange spürbar bleiben. Sie finden daher auch künftig zeitnah und umfangreich Informationen in unserem „Corona Resource Center“ im Internet unter www.rsm.de.
Steuerpflichtige – und auch ihre Steuerberater – befinden sich pandemiebedingt oftmals weiterhin in einer angespannten Lage. Vor diesem Hintergrund erwägt die Bundesregierung, dass nicht beratene Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen für 2020 nicht bereits bis zum 31.07.2021, sondern erst drei Monate später, also bis zum 31.10.2021, abgeben müssen. Wer einen Steuerberater einschaltet, soll demnach ebenfalls drei Monate mehr Zeit erhalten, in diesem Fall bis zum 31.05.2022.
Dieser Vorstoß ist begrüßenswert. Eine solche Regelung würde zur dringend benötigten Entspannung beitragen, zumal die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019, für die Steuerberater beauftragt sind, bereits bis zum 31.08.2021 verlängert wurde. Es dürfte also anderenfalls in den meisten Fällen schlicht unmöglich sein, die Steuererklärungen 2020 fristgemäß fertigzustellen.
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