Über das Risikomanagement und seine Ergebnisse ist zu bestimmten Zeiten zu berichten [⇨ Anhang II Ziff. 4.6]. Damit schließt sich der Risiko-Regelkreislauf einer Periode [⇨ Rz 72]. Der Bericht ist nicht Selbstzweck, sondern erfüllt – je nach Berichtsempfänger – verschiedene Funktionen. Er ist – insoweit einem Rechenschaftsbericht ähnlich – zunächst eine Dokumentation der im Risikomanagement geleisteten Arbeit. Damit kann er zugleich auch Grundlage für eine (nachträgliche) Kontrolle sein. Zudem kann der Bericht Folgen auslösen, indem zu bestimmten Risiken Entscheidungen getroffen oder Ablauf und Strukturen des Risikomanagementsystems selbst einer Überprüfung unterzogen werden müssen. Der Bericht ist damit zugleich Beginn eines neuen Regelkreislaufs. Wesentliche Voraussetzung ist allerdings, dass der Bericht von den Verantwortlichen nicht nur zur Kenntnis genommen sondern auch für die aktive Risikosteuerung genutzt wird. Dies sollte im Rahmen der Prüfung auch berücksichtigt werden
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