Bei der Ermittlung der Grundgesamtheit ist die Vollständigkeit von entscheidender Bedeutung. Von einer vollständigen Liste aller IT-Verfahren können im Rahmen einer risikoorientierten Prüfungsplanung Schwerpunkte gebildet (bspw. nur rechnungslegungsrelevante IT-Verfahren) und verschiedene IT-Verfahren nach bestimmten Kriterien zu Prüfungsschwerpunkten (bspw. Zeiterfassungssysteme, IT-Verfahren für die Abrechnung von Reisekosten) zusammengefasst werden.
Es ist nicht originäre Aufgabe der Internen Revision, die entsprechende Grundgesamtheit zu ermitteln. Gleichwohl muss die vorgelegte Grundgesamtheit auf Vollständigkeit überprüft werden.
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