In einigen Unternehmen werden Prüfungen im Ausgabenbereich des Vorstands und der Geschäftsführung vom Abschlussprüfer auf Auftrag des AR durchgeführt, in anderen Unternehmen führt derartige Prüfung die IR durch. In ehrheitsbeteiligungen oder wesentlichen Beteiligungen des öffentlichen Bereichs, in denen in der Satzung auf den § 53 HGrG genommen wird, werden derartigen Prüfungen durch die Rechnungshöfe durchgeführt, in Banken auch durch die IR.
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