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01.11.2013

Referenzsätze: BaFin stellt höhere Anforderungen an Quotierungsprozesse

Anlässlich der Manipulationsvorwürfe zu den Quotierungsprozessen für verschiedene Referenzsätze hat die BaFin ihre Anforderungen an Institute konkretisiert, die entsprechende Daten melden. Außerdem weist sie in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Vorgaben der MaRisk für die Interne Revision hin.

Anlässlich der Manipulationsvorwürfe zu den Quotierungsprozessen für verschiedene Referenzsätze hat die BaFin ihre Anforderungen an Institute konkretisiert, die entsprechende Daten melden. Außerdem weist die BaFin in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Vorgaben der MaRisk für die Interne Revision hin.

In einem mit der Bundesbank abgestimmten Schreiben vom 25. Oktober 2013 fordert sie die Institute auf, ihre internen Kontrollprozesse zu verstärken. Die Kernpunkte des Schreibens hat die BaFin auf ihrer Webseite veröffentlicht (Link s.u.).

Schon im Herbst 2012 hatte die BaFin einzelnen Instituten bilateral Anforderungen mitgeteilt, die bei Quotierungsprozessen zwingend einzuhalten sind. Das aktuelle Schreiben soll eine einheitliche Handhabung in der Praxis mit Bezug auf die Quotierungsprozesse in den Instituten sicherstellen. Gleichzeitig soll die Sensibilität für vermeintlich risikoarme Prüfungsfelder gestärkt werden.

Zu den Anforderungen der BaFin an den Quotierungsprozess gehören unter anderem ein Vier-Augen-Prinzip, eine nachvollziehbare Dokumentation und eine klare Verteilung von Zuständigkeiten. Bei Unklarheiten muss ein Eskalationsverfahren greifen. Zudem müssen die Institute regelmäßige Kontrollen und Risikoprüfungen durchführen. Die Höhe der Quotierungen muss regelmäßig von einer unabhängigen Stelle geprüft werden.

Außerdem weist die BaFin im Zusammenhang mit den Quotierungsprozessen auf die allgemeinen Vorgaben der MaRisk hin: Bei der Internen Revision der Institute muss der Quotierungsprozess erhöhte Beachtung finden. Sie muss die Einhaltung der Prüfmaßnahmen überwachen und regelmäßig prüfen, ob die gemeldeten Quotierungen korrekt sind und ob die einmal gewählte Risikoeinstufung von Prüfungsbereichen noch angemessen ist.

Weitere Informationen: BaFin

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