Die Zulassung von elektronischen Rechnungen zum Vorsteuerabzug hat der Steuergesetzgeber zum Anlass genommen, die Prüferbefugnisse in der Außenprüfung auszudehnen, umzugestalten und den technischen Möglichkeiten anzupassen. Damit diese neuen Befugnisse effizient ausgenutzt werden können, wurden den Steuerpflichtigen neue Pflichten in Bezug auf Aufbewahrungsformen und Vorhalten von Dokumenten für Prüfungszwecke auferlegt. Es ist in der Fachwelt auf heftige Kritik gestoßen, in welchem Ausmaß die Prüferbefugnisse ausgeweitet wurden. Es wurden verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht, und der Finanzverwaltung wird ein Überwachungsexzess vorgeworfen. Fraglich ist jedoch, inwieweit die Kritik stichhaltig ist.
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