Der Begriff des Leasings ist in IAS 17.4 definiert. Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, bei dem der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgelts die Nutzungsrechte an einem Vermögenswert für einen vereinbarten Zeitraum überlässt. Dieser Vermögenswert kann beispielsweise eine Maschine sein, die für die Produktion benötigt wird oder aber auch ein Bürogebäude, das gemietet wird. Bei Leasingverhältnissen stellt sich die Frage, wem der Vermögenswert aus dem Leasing bilanziell zugerechnet werden soll. Dies regeln die derzeit noch gültigen Vorschriften des IAS 17 und des IFRIC 4 wie folgt: IAS 17 beantwortet die Frage, welche Partei des Leasingvertrags den Vermögenswert zu bilanzieren hat, mit dem Risk and Reward-Approach. Dabei erfolgt eine Unterscheidung zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing. Finanzierungsleasing liegt dann vor, wenn der Leasinggeber alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzungsüberlassung auf den Leasingnehmer überträgt. Dann wird der Vermögenswert beim Leasingnehmer bilanziert, da diesem das wirtschaftliche Eigentum zusteht.
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