Die globale Ausdehnung der Unternehmenstätigkeit und die weltweite Ausweitung der Geschäftsbeziehungen bringen es mit sich, dass die Unternehmen in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden können.
Viele deutsche Unternehmen haben direkte oder indirekte Geschäftskontakte mit den USA, Großbritannien oder anderen angelsächsischen Ländern und kommen so bei einem möglichen Rechtsstreit in Berührung mit einer auf dem Common Law basierenden Rechtsordnung. In der Regel enthalten die Verträge Bestimmungen, die festlegen, an welchem Ort Streitigkeiten ausgetragen werden. Ein Unternehmen, das vor einem Gericht in einem Land mit einer auf dem Common Law basierenden Rechtsordnung verklagt wird, muss auf die Anforderungen eines Discovery oder Disclosure-Verfahrens reagieren. Für ein deutsches Unternehmen kann ein grenzüberschreitender Rechtsstreit und ins Besondere die Vorlage von Dokumenten teuer sein.
Dieser Artikel kann Juristen eines deutschen Unternehmens als schrittweise Anleitung dienen, um den Anforderungen der US-Discovery zu genügen.
Seiten 81 - 92
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: