Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen werden durch den Vertrag, nicht durch die HOAI bestimmt.
Die Prüfung durch die Revision kann begleitend oder ex post erfolgen. Bei offensichtlichen Leistungsstörungen oder Abweichungen vom vereinbarten Planungssoll und/oder Bausoll wird zur weiteren Schadensabwehr eine begleitende Prüfung empfohlen. Werden fehlerhafte oder fehlende Leistungen erst bei oder nach der Inbetriebnahme festgestellt, sollte unverzüglich mit der Prüfung begonnen werden.
Seiten 65 - 66
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: