Ärzte und Therapeuten müssen ebenso wie andere Dienstleister im Wirtschaftsleben für Fehler bei Ihrer Arbeit gerade stehen. Ihre Arbeit betrifft aber die wichtigsten menschlichen Rechtsgüter, Leben und Gesundheit. Wie kaum ein anderer Berufsstand sehen sich Ärzte und Therapeuten sowie die hinter ihnen stehenden Krankenhäuser daher einem besonderen und mehrschichtigen Haftungsrisiko ausgesetzt. Ein Behandlungsfehler kann für den Arzt nicht nur die zivilrechtliche Haftung begründen, sondern auch straf- und berufsrechtliche Konsequenzen haben. Daneben besteht ein ungebrochen hohes, mediales Interesse der Öffentlichkeit an ärztlichen Kunstfehlern. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht über Fehlerstatistiken, Versicherungsprämien und gesetzgeberische Aktivitäten berichtet wird. Für Arzt und Krankenhaus können im Extremfall daher auch der gute Ruf und damit das Vertrauen der Patienten – der Kunden – auf dem Spiel stehen. Eine effiziente Krankenhausrevision wird daher Risiko- und Krisenmanagement des Hauses in den Blick nehmen und ein wichtiges Augenmerk auf die Fehlervermeidung und Anspruchsabwehr legen. Dazu ist es unerlässlich, die haftungsrechtlichen Grundlagen zu kennen.
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