Den Ausgangspunkt von internen Untersuchungen oder sogenannten „internal investigations“ bilden meist tatsächliche Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass es in einem Unternehmen zu einem rechtlich fragwürdigen Verhalten
gekommen ist. Eine einheitliche Definition für des Begriffs „internal investigation“ existiert bis heute nicht. Konsens besteht jedoch dahingehend, dass der Begriff alle strukturellen Maßnahmen des Unternehmens zur Aufklärung von Verdachtsmomenten beschreibt, die auf in oder aus dem Unternehmen heraus begangene Straftaten hindeuten. Weiterhin umfasst der Begriff alle unternehmensinternen (Vor-)Ermittlungen, die ein Unternehmen im Rahmen ihrer pflichtgemäßen Compliance wahrnimmt. Die Maßnahmen konzentrieren sich hierbei, im Unterschied zu staatlichen Ermittlungen vor allem darauf, zu untersuchen, ob die Gefahr besteht, dass sich ein entsprechendes Verhalten wiederholen
könnte und dies zu unterbinden. Staatliche Ermittlungsbehörden sind demgegenüber ab dem Vorliegen eines Anfangsverdachts i. S. d. § 152 Abs. 2 StPO unabhängig von einer Wiederholungsgefahr verpflichtet, zu ermitteln.
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