Wie allen Dingen im Leben sind auch den unternehmenseigenen Ermittlungen Grenzen gesetzt. An einigen Stellen haben diese bereits Erwähnung gefunden, so zum Beispiel die Grenzen bei Befragungen oder auch bei Kontrollprozessen.
In diesem Kapitel sollen die Grenzen erörtert werden, die den unternehmenseigenen Ermittlungen durch die unterschiedlichen Verfolgungsinteressen der Ermittlungsbehörden und der Unternehmen selbst gesetzt sind.
Seiten 220 - 225
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