Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferinnen (Berufsangehörige) sind gem. § 1 Abs. 1 WPO Personen, die als solche öffentlich bestellt sind. Die Bestellung setzt den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung im Zulassungs- und staatlichen Prüfungsverfahren voraus.
Die Prüfung als Wirtschaftsprüfer ist im Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) und in der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung geregelt. Allgemeine Hinweise zum Wirtschaftsprüfungsexamen und Erläuterungen zur Zulassung, zur Prüfung und zum Prüfungsverfahren enthält das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer, das von der Website der WPK heruntergeladen werden kann.
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