Der Praktische Ratschlag „1312-1 Externe Beurteilungen“ (1312-1 External Assessments) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards 1312 Externe Beurteilungen (1312 External Assessments), der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Externe Beurteilungen umfassen nach dem Praktischen Ratschlag 1312-1 alle Prüfungs- und Beratungstätigkeiten der Internen Revision und beschränken sich nicht lediglich auf das Programm zur Qualitätssicherung und -verbesserung. Die externe Beurteilung kann entweder durch einen qualifizierten und unabhängigen Beurteiler, ein Beurteilungsteam oder durch eine umfassende interne Selbstbeurteilung mit unabhängiger Überprüfung durch einen qualifizierten und unabhängigen externen Beurteiler oder ein Beurteilungsteam durchgeführt werden.
Das Ergebnis der externen Beurteilung wird den leitenden Führungskräften, der Geschäftsleitung und dem Überwachungsorgan förmlich berichtet. Personen, die eine externe Beurteilung durchführen, müssen jeden tatsächlichen oder scheinbaren Interessenkonflikt vermeiden und unabhängig von der Organisation sein. Integrität verlangt von externen Beurteilern im Rahmen ihrer Verschwiegenheitspflicht ehrlich und offen zu sein. Die notwendige Objektivität erfordert Unparteilichkeit und Redlichkeit des externen Beurteilers. Die Durchführung einer externen Beurteilung und Berichterstattung über die Ergebnisse erfordert ein sachkundiges Urteilsvermögen sowie notwendige technische und branchenspezifische Kenntnisse.
Der Leiter der Internen Revision bezieht die Geschäftsleitung und das Überwachungsorgan in die Auswahl des externen Beurteilers ein. Die Ergebnisse der externen Beurteilung werden an den Leiter der Internen Revision oder an die beauftragende Führungskraft berichtet (vorzugsweise mit Kopie direkt an zuständige Mitglieder der Geschäftsleitung und des Überwachungsorgans). Der Leiter der Internen Revision berichtet wiederum an die maßgeblichen Interessengruppen (z.B. leitende Führungskräfte, Geschäftsleitung, Überwachungsorgan und Abschlussprüfer).
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „1312-1 Externe Beurteilungen (1312-1 External Assessments)“ sowie dem zugehörigen Standard 1312 Externe Beurteilungen (1312 External Assessments) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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