In diesem Abschnitt geht es nicht nur um das Prüfen. Das Erbringen von Revisionsleistungen erfordert
• zunächst eine wirksame Planung,
• dann die Durchführung der Tätigkeiten, um die Auftragsziele zu erreichen und Feststellungen und Gesamturteile zu entwickeln,
• darauffolgend in Zusammenarbeit mit den Prüfungspartnern die Entwicklung von Empfehlungen oder die Vereinbarung von Maßnahmenplänen,
• sodann die Kommunikation der Ergebnisse, was in der Praxis meistens in Form von Prüfungsberichten erfolgt,
• und schließlich die Kommunikation zur Nachverfolgung der vereinbarten Maßnahmen, was wir als Follow-up bezeichnen.
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