Der Steuervollzug unterliegt einem laufenden Wandel aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen sowie fortschreitender Technisierung und Digitalisierung der Arbeitsabläufe. Zu beobachten ist auch, dass dieser Wandel in den letzten Jahren erheblich an Geschwindigkeit gewonnen hat. Vor diesem Hintergrund hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat die Digitalisierung zu einem der TOP-Themen in der aktuellen Legislaturperiode erklärt.
Durch den umfassenden Einsatz von IT in der Finanzverwaltung konnte nicht nur der Service zugunsten der Bürger verbessert, die Abgabe der Steuerklärungen vereinfacht und das Besteuerungsverfahren beschleunigt werden, sondern zugleich die Grundvoraussetzungen hin zu einer zunehmend digitalen Kommunikation zwischen Bürger und Finanzverwaltung geschaffen werden. Darüber hinaus wird durch ansteigende Digitalisierungsprozesse ermöglicht, elektronische Steuerdaten in einem noch größeren Umfang als bisher maschinell zu überprüfen und die Quote derjenigen Steuererklärungen, die voll maschinell bearbeitet werden, weiter zu erhöhen.
Es gilt dennoch, die Digitalisierungsstrategien so auszugestalten, dass die Grundprinzipien des Besteuerungsverfahrens wie Rechtmäßigkeit, Gleichmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit nach wie vor eingehalten werden können. Durch das Verifikationsprinzip ist zudem die Einhaltung von Gesetzesnormen durch sich am Kontrollbedürfnis ausrichtende Kontrollen sicherzustellen.
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