Im Rahmen der Finanzmarktkrise ist die Tätigkeit der Mitglieder der Aufsichtsund Verwaltungsräte der Kreditinstitute stärker in den Fokus der Bankenaufsicht gekommen. Im nachfolgenden Beitrag werden ausgehend von der Fassung des "Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und VAG" vom 3.12.2012 zunächst die Anforderungen an die Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit der Organmitglieder dargestellt. Dem schließt sich ein Abschnitt an, der sich Verfahrensfragen widmet. Dann werden die Pflichten der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen aus Sicht der Bankenaufsicht beschrieben. Die aufsichtlichen Anforderungen an einen aktiven Aufsichtsrat, der sich ständig ein eigenes Urteil über die Geschäftsstrategie und die Risikosituation seines Instituts bilden soll, werden präzisiert. Der Beitrag richtet sich sowohl an neu bestellte als auch erfahrene Aufsichts- bzw. Verwaltungsräte und soll ihnen einen Überblick über die bankaufsichtlichen Anforderungen an ihre Tätigkeit verschaffen.
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